Einlasskontrollen in Osnabrück

15Beim gestrigen Nachholspiel in Osnabrück ereigneten sich bei den Einlasskontrollen verschiedene Vorfälle, die wir nicht unkommentiert lassen wollen. Wie zu erwarten, trafen die meisten der 500 Gästefans erst knapp vor dem Anpfiff, am über 450 Kilometer entfernten Stadion, an der Bremer Brücke ein. Vor dem Einlass des Gästeblocks waren zwei unterschiedliche Stationen für die Einlasskontrollen aufgebaut. In der ersten Station wurden die Besucher kontrolliert, wie man es auch von anderen Stadien kennt, mit Taschenkontrollen und Abtasten der Kleidung. Einige Fans wurden jedoch zur zweiten Station geschickt, die mittels eines Sichtschutzes abgetrennt war. Hier fanden intensivere Kontrollen statt, die auch das Hochziehen der Oberbekleidung bei Temperaturen um den Gefrierpunkt beinhaltete. Die Auswahl der Personen, für die Extrakontrolle, fand durch den Ordnungsdienst statt. Auf Nachfrage nach welchen Kriterien dies geschehe, gaben die Mitarbeiter an, „verdächtig aussehende Personen“ herauszufiltern. Mit dem Eintreffen der aktiven Fanszene stieg die Anzahl der „Verdächtigen“ schlagartig, sodass viele Fans befürchten mussten, den Beginn der Begegnung zu verpassen. Erst durch ein Gespräch mit dem Leiter des Sicherheitsdienstes konnte die Zahl der Verdächtigen erheblich reduziert werden.

Darüber hinaus wurde Personen, die ein Multifunktionstuch trugen, der Einlass verwehrt; eine Problematik, die Fans immer wieder begegnet, obwohl es sich dabei nicht um einen verbotenen Artikel handelt. Viel mehr erfüllen diese Tücher die gleiche Funktion wie z.B. ein Schal und sind daher vor allem im Winter ein gebräuchliches Kleidungsstück.

Wir fordern daher eine Aufarbeitung der Vorfälle durch die beteiligten Vereine und den Ordnungsdienst um transparente Kriterien für die Einlasskontrolle zu schaffen. Für eine gründliche Kontrolle ist keine menschenunwürdige Behandlung notwendig. Auch sollte es nicht im Ermessen des Ordnungsdienstes liegen, den Stadionbesuchern den Eintritt zu verwehren, wenn sie bestimmte Kleidungsstücke tragen. Damit ist bewusst keine Kleidung gemeint, die berechtigterweise durch die Stadionordnung verboten wurde, da sie als „rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial“ (Stadionordnung Osnabrück, §6a) zu bewerten oder laut Gesetz nicht erlaubt ist.