Info zu Datenauskunftsschreiben an die Polizei Stuttgart

Hallo KSC-Fans, uns haben einige Zuschriften erreicht, dass ihr noch auf die Antwort der Polizei Stuttgart zu eurem Datenauskunftsschreiben wartet. Uns ist noch kein Fall bekannt, dass jemand bereits Auskunft erhalten hat. Hiermit möchten wir euch ein weiteres Schreiben zur Verfügung stellen, mit dem ihr auf euer erstes Anschreiben hinweist, nochmals um Auskunft bittet und eine Fristverlängerung um 4 Wochen gewährt. Gleichzeitig weist ihr auf eure möglichen nächsten Schritte hin. Wir stellen euch das Formular als ausfüllbares PDF und als beschreibbares Word-Dokument zur Verfügung. Wer noch keine Datenauskunft beantragt hat, findet hier Infos wie er das noch nachholen kann.

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Infos an alle KSC-Fans

Hallo KSC-Fans, leider erreichen uns einige Berichte von Betroffenen des Derbykessels, bei denen sich die Polizei weigert, die Anzeige aufzunehmen. Das ist nicht rechtens! Die Polizei ist verpflichtet, eure Anzeige aufzunehmen. Relevant ist hierzu der § 158 StPO Abs 1. „Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei […] Beamten des Polizeidienstes […] mündlich oder schriftlich angebracht werden.“ (siehe https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html) Ebenso sieht auch das „Serviceportal Baden-Württemberg“ keinen Sonderfall für Anzeigen gegen Polizeibeamte vor: „Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten: Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.“ (siehe https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Anzeige++Strafanzeige+erstatten-368-leistung-0#sb-id-toc-block1) Sollte man euch also die Anzeige verwehren, bleibt als erstes ruhig und sachlich. Lasst euch den Namen der Beamtin oder des Beamten und die Grundlage seiner Aussage nennen. Erwähnt, dass ihr im Zweifelsfall Dienstaufsichtsbeschwerde stellen werdet und dass er den strafrechtlichen Bereich der „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) betritt. (siehe https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geldstrafe-wegen-strafvereitelung-im-amt-anzeige-nicht-aufgenommen-polizist-verurteilt.ff9bcd2b-607d-435b-b1d0-8d4ab9eeb732.html) Lasst euch nicht einschüchtern, […]

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Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenminister-fahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer/). Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen. Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig. Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich “durchgreifender” Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen. Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze […]

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