Ermittlungsfehler häufen sich – Verwechslung sorgt für Freispruch

Ein KSC-Fan, der sich laut Ermittlungsbehörden an den Ereignissen beim letzten Gastspiel der Hertha am 27.10.2018 im Westfalenstadion (https://www.foerderkreis-ostkurve.de/richtigstellung-zu-den-ereignissen-rund-um-das-bundesligaspiel-borussia-dortmund-gegen-hertha-b-s-c/ ) beteiligt haben soll, wurde heute richtigerweise freigesprochen. Denn in Dortmund war er gar nicht. Dazu erklären gemeinsam die Fanhilfe Karlsruhe und die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Die bisherigen Ermittlungen zu den Geschehnissen an diesem Tag, haben schon für reichlich Kopfschütteln gesorgt. Das nun aber eine Person aufgrund einer Verwechslung vor Gericht erscheinen musste und sie der gesuchten Person nicht einmal annähernd ähnlich sieht, ist eine neue Dimension von fehlerhafter Polizeiarbeit. Anhand von Bildern des besagten Tages und durch Zeugenaussagen wurde belegt, dass der Angeklagte zeitgleich das Auswärtsspiel des KSC im 600km entfernten Unterhaching besuchte. Dies wurde durch die anwaltliche Vertretung dem Gericht bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung mitgeteilt. Warum das Verfahren trotzdem stattfinden musste, ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Die vermeidbaren Verfahrenskosten muss nun der Steuerzahler tragen. Selbst die Stadionverbotskommission […]

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Info zu Datenauskunftsschreiben an die Polizei Stuttgart

Hallo KSC-Fans, uns haben einige Zuschriften erreicht, dass ihr noch auf die Antwort der Polizei Stuttgart zu eurem Datenauskunftsschreiben wartet. Uns ist noch kein Fall bekannt, dass jemand bereits Auskunft erhalten hat. Hiermit möchten wir euch ein weiteres Schreiben zur Verfügung stellen, mit dem ihr auf euer erstes Anschreiben hinweist, nochmals um Auskunft bittet und eine Fristverlängerung um 4 Wochen gewährt. Gleichzeitig weist ihr auf eure möglichen nächsten Schritte hin. Wir stellen euch das Formular als ausfüllbares PDF und als beschreibbares Word-Dokument zur Verfügung. Wer noch keine Datenauskunft beantragt hat, findet hier Infos wie er das noch nachholen kann.

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Infos an alle KSC-Fans

Hallo KSC-Fans, leider erreichen uns einige Berichte von Betroffenen des Derbykessels, bei denen sich die Polizei weigert, die Anzeige aufzunehmen. Das ist nicht rechtens! Die Polizei ist verpflichtet, eure Anzeige aufzunehmen. Relevant ist hierzu der § 158 StPO Abs 1. „Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei […] Beamten des Polizeidienstes […] mündlich oder schriftlich angebracht werden.“ (siehe https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html) Ebenso sieht auch das „Serviceportal Baden-Württemberg“ keinen Sonderfall für Anzeigen gegen Polizeibeamte vor: „Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten: Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.“ (siehe https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Anzeige++Strafanzeige+erstatten-368-leistung-0#sb-id-toc-block1) Sollte man euch also die Anzeige verwehren, bleibt als erstes ruhig und sachlich. Lasst euch den Namen der Beamtin oder des Beamten und die Grundlage seiner Aussage nennen. Erwähnt, dass ihr im Zweifelsfall Dienstaufsichtsbeschwerde stellen werdet und dass er den strafrechtlichen Bereich der „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) betritt. (siehe https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geldstrafe-wegen-strafvereitelung-im-amt-anzeige-nicht-aufgenommen-polizist-verurteilt.ff9bcd2b-607d-435b-b1d0-8d4ab9eeb732.html) Lasst euch nicht einschüchtern, […]

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